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Entschädigung

Einleitung

Dieser Artikel richtet sich an Teilnehmende von Deutschsprachkursen in Österreich, die sich auf anerkannte Prüfungen für Aufenthalt, Integration, Beruf oder Studium vorbereiten.
Wichtig: Das Nichtbestehen einer Deutschprüfung führt nicht automatisch zu einer Rückerstattung. Maßgeblich sind immer Vertrag, AGB, Werbeaussagen des Anbieters sowie die gesetzlichen Verbraucherrechte.

Anerkannte Deutschprüfungen in Österreich

Je nach Zweck gelten folgende Prüfungen als anerkannt:

Die Anerkennung ist entscheidend, da sie bestimmt, welche Leistungen ein Kurs realistisch schuldet.

Welche Kompensation ist möglich?

1. Vertragliche Garantie
Manche Sprachschulen bieten eine Bestehensgarantie oder Geld-zurück-Regelung. Diese gilt nur, wenn sie ausdrücklich vertraglich festgehalten ist.

2. Kulanz
Häufig sind kostenlose Wiederholungsmodule, Gutscheine oder zusätzliche Betreuung – jedoch ohne Rechtsanspruch.

3. Gesetzliche Rechte
Bei Online- oder Fernabsatzverträgen besteht in Österreich grundsätzlich ein 14-tägiges Rücktrittsrecht, sofern der Kurs noch nicht begonnen hat (FAGG §11).

Kompensation bis zu 1.000 € – was bedeutet das?

Eine transparente Regelung definiert klar, was bis maximal 1.000 € abgedeckt ist – meist Kurs- und ggf. Prüfungsgebühren, nicht jedoch Reise- oder Unterkunftskosten.
Typische Voraussetzungen sind Anwesenheit, aktive Teilnahme, fristgerechter Prüfungsantritt und Nachweise.

deutschkurse-vor-ort

Überblick: Kompensationsarten

Modell

Erstattung

Voraussetzungen

Vorteil

Einschränkung

Garantie

bis 1.000 €

vertraglich fixiert

Planungssicherheit

strenge Regeln

Kulanz

Gutschein/Kurs

Einzelfall

flexibel

kein Anspruch

Gesetzlich

Rücktritt

14 Tage

rechtssicher

zeitlich begrenzt

Fazit

Eine Kompensation ist möglich, aber nicht selbstverständlich. Wer Wert auf finanzielle Sicherheit legt, sollte AGB sorgfältig prüfen und Zusagen schriftlich bestätigen lassen, bevor ein Kurs gebucht wird.