Einleitung
Dieser Artikel richtet sich an Teilnehmende von Deutschsprachkursen in Österreich, die sich auf anerkannte Prüfungen für Aufenthalt, Integration, Beruf oder Studium vorbereiten.
Wichtig: Das Nichtbestehen einer Deutschprüfung führt nicht automatisch zu einer Rückerstattung. Maßgeblich sind immer Vertrag, AGB, Werbeaussagen des Anbieters sowie die gesetzlichen Verbraucherrechte.
Anerkannte Deutschprüfungen in Österreich
Je nach Zweck gelten folgende Prüfungen als anerkannt:
Die Anerkennung ist entscheidend, da sie bestimmt, welche Leistungen ein Kurs realistisch schuldet.
Welche Kompensation ist möglich?
1. Vertragliche Garantie
Manche Sprachschulen bieten eine Bestehensgarantie oder Geld-zurück-Regelung. Diese gilt nur, wenn sie ausdrücklich vertraglich festgehalten ist.
2. Kulanz
Häufig sind kostenlose Wiederholungsmodule, Gutscheine oder zusätzliche Betreuung – jedoch ohne Rechtsanspruch.
3. Gesetzliche Rechte
Bei Online- oder Fernabsatzverträgen besteht in Österreich grundsätzlich ein 14-tägiges Rücktrittsrecht, sofern der Kurs noch nicht begonnen hat (FAGG §11).
Kompensation bis zu 1.000 € – was bedeutet das?
Eine transparente Regelung definiert klar, was bis maximal 1.000 € abgedeckt ist – meist Kurs- und ggf. Prüfungsgebühren, nicht jedoch Reise- oder Unterkunftskosten.
Typische Voraussetzungen sind Anwesenheit, aktive Teilnahme, fristgerechter Prüfungsantritt und Nachweise.
Überblick: Kompensationsarten
|
Modell |
Erstattung |
Voraussetzungen |
Vorteil |
Einschränkung |
|
Garantie |
bis 1.000 € |
vertraglich fixiert |
Planungssicherheit |
strenge Regeln |
|
Kulanz |
Gutschein/Kurs |
Einzelfall |
flexibel |
kein Anspruch |
|
Gesetzlich |
Rücktritt |
14 Tage |
rechtssicher |
zeitlich begrenzt |
Fazit
Eine Kompensation ist möglich, aber nicht selbstverständlich. Wer Wert auf finanzielle Sicherheit legt, sollte AGB sorgfältig prüfen und Zusagen schriftlich bestätigen lassen, bevor ein Kurs gebucht wird.